Teilnahmebedingungen


1. Das Vertragsverhältnis zwischen Tanztraum-Beeskow, Andrea Schmidt und dem Teilnehmer bestimmt

sich nach folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen:


2. Die Aufnahme ist jederzeit nach Absolvieren einer Probestunde möglich. Diese Probestunde ist kostenlos.  Die Aufnahmegebühr beträgt 15 EUR. Die Anmeldung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann jeweils zum 01.02. und 01.08. mit einer Frist von 4 Wochen vorher, ordentlich schriftlich gekündigt werden. Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag automatisch und die Abbuchungen erfolgen weiterhin bis zum nächstmöglichen Kündigungsdatum. Das Tanzjahr beginnt jeweils mit dem Schuljahr und endet mit diesem. Während der Schulferien des Landes Brandenburg und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Ausnahme: Vorbereitung auf Auftritte/ Nachholstunden können auch in den Schulferien angeboten werden.
Die Teilnahme an speziellen Workshops in den Ferien bedarf gesonderter Anmeldung. Es fallen extra Gebühren an.


3. Der vereinbarte Monatsbeitrag ist bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus durch Dauerauftrag auf das Konto von Tanztraum-Beeskow, Andrea Schmidt zu entrichten.

Bankverbindung:

Tanztraum-Beeskow

Andrea Schmidt

Sparkasse Oder-Spree

IBAN: DE 88 1705 5050 4135 2316 11

BIC: WELADED1LOS

Außerdem biete ich Ihnen die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftverfahrens an. Barzahlungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. 

 

4. Die Tanzschule ist berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich zu beenden wenn in grobem Maße und
wiederholt gegen die Hausordnung oder ausdrückliche Anweisungen der Tanzschule verstoßen wird. Die Tanzschule ist berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn das Mitglied sich mit zwei Monatsbeiträgen im Verzug befindet.

 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Tanzschule ist der Beitrag bis zum nächstmöglichen
ordentlichen Kündigungstermin weiter zu entrichten.


6. Erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme erfolgen.


7. Versäumte Tanzstunden dürfen jederzeit nach Absprache in einer anderen Wochenstunde gleichen Levels
nachgeholt werden. Vom Mitglied versäumte Unterrichtsstunden können nicht verrechnet werden und entbinden nicht von der monatlichen Zahlungspflicht, eine Übertragung der Kursteilnahme auf Dritte ist ebenfalls nicht möglich. 


8. Der Stundenplan, sowie die Auswahl der Tanzlehrer obliegt allein der Tanzschule. Es besteht kein Anspruch auf
eine bestimmte Kursstufe oder Tanzart. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf einen bestimmten Tanzlehrer.


9. Tanzen ist Sport und setzt daher körperliche Fitness voraus. Das Mitglied ist daher verpflichtet, körperliche
Einschränkungen und insbesondere akute Beeinträchtigungen (z. B. nach Unfällen) vor Kursbeginn dem Tanzlehrer mitzuteilen.
Die Schüler verpflichten sich den Anweisungen der Tanzlehrer Folge zu leisten und insbesondere bei privatem
Training vorsichtig und den Anweisungen der Tanzlehrer entsprechend zu trainieren (insbesondere bei Spitzentanz und akrobatischen Übungen.)

Das Mitglied ist verpflichtet, Verletzungen oder erlittene Schäden unverzüglich beim Kursleiter anzumelden.
Dieser hat hierüber ein Protokoll zu fertigen.


11. Bei Krankheit/Stundenausfall durch die Dozentin besteht erst nach Ausfall zweier Folgestunden Anspruch auf
Ersatz/Ermäßigung.

 

13. Die Erziehungsberechtigten beaufsichtigen ihr Kind/ihre Kinder bis zum Beginn der Unterrichtsstunde und direkt nach der Unterrichtsstunde. Der Teilnehmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigte haften für evtl. verursachte Schäden in den Ballettschulräumen. 


14. Es besteht keine Haftung für eventuell entstehende Schäden an der Gesundheit des Teilnehmers, es sei denn, ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Tanzlehrers ist hierfür ursächlich.

Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen! 

 

15. Choreografien sind grundsätzlich nur für den persönlichen Gebrauch/ Aufritte mit der Tanzschule bestimmt. Die Verwendung von Choreografien für Schulfeste, Vereinsauftritte etc. bedarf einer expliziten Genehmigung. Die
Verbreitung der Videos von Choreografien bedarf der schriftlichen Genehmigung.


16. Fotos oder Videos die von der Tanzschule erstellt wurden dürfen auf den von der Tanzschule betriebenen
Homepages veröffentlicht werden ohne Nennung von Namen und unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte.
Sollte eine Veröffentlichung von Fotos nicht gewünscht sein, muss dies schriftlich mitgeteilt werden.


17. Daten die der Tanzschule zur Verfügung gestellt werden, werden nur für eigene Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden zu Abbuchungszwecken in Ordner und auf der Festplatte der Tanzschule abgespeichert. Nach erfolgter Kündigung werden die Daten nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht.


18. Um die Organisation zu vereinfachen wird für jede Tanzgruppe eine Whatsapp Gruppe erstellt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kann jederzeit gelöscht werden. Zu Übungszwecken können Fotos/ Videos in den Gruppen geteilt werden. Alle Mitglieder erklären sich bereit die Fotos und Videos nicht weiter zu teilen.


19. Mündliche Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von der Tanzschule schriftlich bestätigt werden. Alle vertraglichen Vereinbarungen sind direkt mit der Tanzschule, also Frau Andrea Schmidt zu treffen. Weder die
Tanzlehrer noch das sonstige Personal ist berechtigt, die Tanzschule in vertraglichen Angelegenheiten zu vertreten oder Zusagen zu machen.

 

20. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser Teilnahmebedingung.


21. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen sich als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes grundsätzlich nicht. Die betreffende Regelung wird von der Tanzschule entsprechend dem inhaltlich oder wirtschaftlich Gewollten und rechtlich Zulässigen angepasst.